Gemeinsames Vorgehen betroffener Handwerks- und Gewerbebetriebe

Die Forderungen insbesondere der klein- und mittelständischen Wirtschaft konnten mit dem neuen Normengesetz verwirklicht werden:

  • Abschaffung der Teilnahmegebühren.
  • Abwehr der Pflicht, dass die Wirtschaft die Kosten für die Entwicklung einer neuen österreichischen Norm tragen muss. Das sog. „Mandatierungsverfahren“ konnte in letzter Minute verhindert werden.
  • Freier Zugang zu rechtlich verbindlich erklärten österreichischen Normen.
  • Gesetzliche Verankerung einer Schlichtungsstelle, auch um unnötige Normvorhaben von Beginn an unterbinden zu können.
  • Mehr Transparenz zur Eindämmung der sog. „Normenflut“.

Erstmals haben sich der Bund und die Länder gesetzlich verpflichtet, 1,6 Mio. Euro zur Finanzierung des Normenwesens in Österreich beizutragen. Bis Ende März 2016 wird das Austrian Standard Institute (ASI) entscheiden müssen, ob es im Rahmen des neuen Normengesetzes 2016 die Funktion als österreichische Normungsorganisation übernehmen wird. Mit einem gemeinsamen Schulterschluss aller betroffenen Fachverbände und der Bundessparte Gewerbe und Handwerk wurde diese Neupositionierung der österreichischen Wirtschaft im Rahmen der Neustrukturierung des Normenwesens in Österreich Realität.