Die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBl. II Nr. 80/2015) vom 16.4.2015 befreit zusätzliche Betriebsanlagen vom Erfordernis einer Genehmigung, wie zum Beispiel Bürobetriebe, Lager in geschlossenen Gebäuden für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m2 u.a.
Aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es erforderlich sein, Arbeiten unter Spannung durchzuführen, wofür die Absolvierung der Spezialausbildung „Arbeiten unter Spannung" (ÖVE/ÖNORM EN 50110-1) vorgeschrieben ist.
Aufgrund möglicher Gesundheitsgefährdungen empfiehlt die Bundesinnung folgende Broschüren zum sicheren Umgang mit Asbest im Rahmen der Durchführung bestimmter Arbeiten (Montage von PV-Anlagen, Antennenbau usw.) durch den/die Elektrotechniker/in.
Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2015 von 1,85 % unabgemindert mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 festgestellt. Die Abminderungen erfolgen in der vereinbarten Fassung der jeweils gültigen ÖNORM B 2111.
Es ist wichtig, den richtigen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) auszuwählen, weil Betriebsmittel der heutigen Generation von modernen Haushaltsgeräten und der heute verwendeten Unterhaltungselektronik die Auslösung eines FI-Schutzschalters verzögern bzw. vollständig verhindern können.
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